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28.05.2014

Parlament: 13.500 Unterschriften gegen aktive Sterbehilfe übergeben

"Menschen in aussichtslosen Situationen brauchen nicht die Giftspritze, sondern Zuwendung, Linderung und Pflege", so Schönborn.

Vertreter der parlamentarischen Bürgerinitiative gegen Tötung auf Verlangen haben am Mittwoch, 28. Mai 2014, mehr als 13.500 Unterschriften an den Zweiten Präsidenten des Nationalrats, Karlheinz Kopf, übergeben. Die Initiative richtet sich gegen eine staatlich erlaubte Tötung von kranken und alten Menschen. Gefordert wird insbesondere eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, der Ausbau palliativmedizinischer Forschung, die Sicherstellung der häuslichen Pflege und ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe, also der Tötung auf Verlangen. Auch eine Verankerung der Palliativmedizin und Sterbebegleitung in der Ausbildung der Ärzte soll überlegt werden.

 

"Persönlich unterstütze ich das Anliegen, dass alte, kranke und behinderte Menschen in Österreich nicht durch die Hand, sondern an der Hand von anderen Menschen sterben sollen", unterstrich Kopf bei der Übergabe.

 

Schönborn: "Humaner Weg für Österreich"

Prominente Unterstützung erfährt die Initiative auch von Kardinal Christoph Schönborn: "In allen Ländern, in denen Euthanasie erlaubt ist, sehen wir, dass immer mehr Schranken fallen", warnt der Kardinal in einer Stellungnahme. Der Tod durch den Arzt ersetze immer öfter die Therapie: "In Österreich können wir einen humaneren Weg gehen - indem wir unsere guten Gesetze absichern und indem wir sicherstellen, dass Menschen in aussichtslosen Situationen nicht die Giftspritze, sondern Zuwendung, Linderung und Pflege zuteil wird." Er freue sich, so der Kardinal, dass sich engagierte Menschen mit einer parlamentarischen Bürgerinitiative für dieses Ziel einsetzen.

 

An Patientenverfügung wird nicht gerüttelt

Bei der Unterschriftenübergabe im Parlament sprach Gudrun Kugler als Organisatorin der neuen Initiative auch die Argumente mancher Kritiker an. Ein verfassungsrechtliches Verbot der Tötung auf Verlangen würde keineswegs die Patientenverfügung aushebeln oder gar eine Behandlungspflicht mit sich bringen, so Kugler: "Das ist ein Irrtum, denn eine aktive Handlung - Tötung auf Verlangen - ist etwas ganz anderes als jemanden sterben zu lassen. Sowohl der Text der Bestimmung als auch die erläuternden Materialien sollen festhalten, dass an der Patientenverfügung nicht gerüttelt und auch keine Behandlungspflicht eingeführt wird."

 

Zur Position der Befürworter der Tötung auf Verlangen, dass man den Willen des einzelnen respektieren müsse, meinte Kugler, dass "der Wille eines Menschen nie autonom, sondern immer kontextabhängig" sei. Es sei auch keine menschenwürdige Antwort, "einem Menschen mit Todessehnsucht seinen vermeintlichen Wunsch zu erfüllen, anstatt nach Lösungen für seine Schwierigkeiten zu suchen". In der überwiegenden Mehrheit der Fälle heiße die Botschaft "Ich will nicht mehr leben" nur "Ich will so nicht mehr leben". Mit guter Palliativbetreuung schwinde der Wunsch, nicht mehr leben zu wollen.

 

Sterbehilfeverbot in die Verfassung

Auch mit Blick auf die vor wenigen Wochen beschlossene Zulassung der Kindereuthanasie in Belgien unterstrich Kugler die Dringlichkeit des Anliegens: "Starke Strömungen in ganz Europa drängen auf eine Legalisierung der Tötung auf Verlangen. Der Koalitionsvertrag der österreichischen Regierung sieht hingegen vor, ein Verbot der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung zu prüfen. Im Herbst gibt es dazu eine parlamentarische Enquete. Eine starke Bürgerinitiative soll jetzt ein Zeichen für den bestehenden gesellschaftlichen Konsens setzen."