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18.11.2014

„Flüchtlinge dürfen nicht wie Pakete hin- und hergeschoben werden“

Caritas-Präsident Michael Landau appelliert nach Reformvorschlägen zur Unterbringung von Asylwerbern an die Solidarität aller Beteiligten.

„Die Zusage der Länder, die Aufnahmequote, gemäß der eingegangenen Verpflichtungen, bis Jänner 2015 zu 100 Prozent zu erfüllen, ist ein begrüßenswerter und überfälliger Schritt“, kommentiert Caritas-Präsident Michael Landau den Beschluss der Landeshauptleute in Klagenfurt von Dienstag, 18. November 2014.

 

Regionale Entscheidung

Der von den Landeshauptleuten angenommene Vorschlag sieht vor, dass Asylsuchende zukünftig in den meisten Fällen nicht mehr in die Erstaufnahmezentren Traiskirchen und Thalham gebracht werden. Ab sofort soll die jeweilige Regionalstelle des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die Zulassung zum Asylverfahren entscheiden, in deren Bundesland der Schutzsuchende den Asylantrag gestellt hat.


„Wenn hier ein Automatismus ohne zusätzliche Bürokratie entsteht, ist das positiv zu bewerten. Die Flüchtlinge sollen, so die aktuellen Pläne, nach der Asyl-Antragstellung in Verteilungsquartiere des Bundes in die jeweiligen Bundesländer gebracht werden. Klar ist aber auch, solche Verteilungsquartiere müssten in einigen Bundesländern erst errichtet werden, genau wie die entsprechende Infrastruktur zur medizinischen Erstuntersuchung und der Abklärung von besonderem Betreuungsbedarf“, so Caritas-Präsident Michael Landau.

 

Nur Personen, bei denen ein sogenanntes Dublin-Verfahren durchgeführt wird, das heißt, deren Einreise aus einem sicheren EU-Land angenommen wird, werden weiterhin in die Erstaufnahmezentren gebracht. Landau: „Wir haben durch das Dublin-System bereits einen Verschiebebahnhof in Europa. Es darf nicht sein, dass Flüchtlinge auch innerhalb Österreichs wie Pakete hin- und hergeschoben werden!“
 
„Unklar bleibt allerdings, wo die Flüchtlinge untergebracht werden sollen, wenn das Verteilungsquartier voll belegt ist und das zuständige Bundesland die Quote bereits erfüllt,“ analysiert Landau und weiter, „es ist davon auszugehen, dass Menschen zukünftig nicht weniger in Österreich herumtransportiert werden als bisher.“
 
Auch zukünftig ist nicht sichergestellt, dass jenes Bundesland, in dem die Erstprüfung des BFA stattfindet, die Betroffenen danach auch unterbringen kann. Denn so wie bisher muss ein Wohnplatz in den Gemeinden erst gefunden werden. „Das Platzproblem am Ende dieser Verfahrenskette kann nur in Zusammenarbeit mit den Gemeinden gelöst werden. Darüber hinaus braucht es auch eine bessere Finanzierung und die Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards in der Unterbringung und Betreuung im Sinne der Menschen, die oftmals alles verloren haben“, unterstreicht Michael Landau seit langem gestellte Forderungen der Caritas um menschenwürdige Bedingungen zu gewährleisten und: „Wichtig ist es, Asylwerbern, zumindest nach einer gewissen Zeit, den faktischen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. So könnten sich viele Menschen selbst versorgen und wären nicht mehr auf die Grundversorgung angewiesen. Unser Grundsatz lautet: Wer legal hier lebt, soll auch legal hier arbeiten dürfen.“

 

Was macht die Caritas?

Bundesweit werden für 2.800 Asylwerber im Rahmen der Grundversorgung Quartiere zur Verfügung gestellt. Darunter auch Spezialquartiere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Rund 6.500 Menschen, die nicht in einer Unterkunft der Caritas grundversorgt sind, werden zusätzlich mobil von Mitarbeitern der Caritas betreut.