Freitag 1. Mai 2026

Schnellsuche auf der Website

17.12.2014

Reproduktionsmedizin: Heftige Diskussion im Gesundheitsausschuss

Expertenhearing im Parlament zeigt großen Nachbesserungs- und Klärungsbedarf in der Novelle.

Große und teils unüberbrückbare Differenzen in der Fortpflanzungsmedizin hat am Mittwoch, 17. Dezember 2014 die Anhörung der Experten zur Gesetzesnovelle im Gesundheitsausschuss des Nationalrates aufgezeigt: Bereits im öffentlichen Teil der Sitzung zeigten die eingeladenen Experten einen großen Diskussion- und Informationsbedarf, angesichts zahlreicher Unschärfen und Versäumnisse auch im überarbeiteten Entwurf der in der Vorwoche vom Ministerrat beschlossenen Novelle. Diese sieht u.a. eine erstmalige Erlaubnis der Eizellspende und unter bestimmten Beschränkungen auch der Präimplantationsdiagnostik (PID) vor.

 

Zahlreiche Lücken

Auf zahlreiche Lücken im Gesetz verwies die Juristin Stephanie Merckens, Mitglied der Bioethikkommission und Beraterin am Institut für Ehe und Familie der Bischofskonferenz: Speziell bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) seien Möglichkeiten der Untersuchung viel zu wenig beschränkt und auch bisher angeführte Beschränkungen langfristig nicht haltbar. Bei der In-Vitro-Fertilisation werde zwar werde erkennbar versucht, Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden, doch verhindere man die Schaffung überzähliger Embryonen nicht wirksam. Die Eizellspende wiederum benötige vor der gesetzlichen Verankerung eine tiefergehende öffentliche Debatte, durch die Frauen erst die Chance bekämen, sich auch mit deren Kritik auseinanderzusetzen.

 

Medizinische Risken

Um welche medizinischen Risiken es bei der Eizellenspende gehe, legte Susanne Kummer vom Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) dar: Schon jetzt würden 33 Prozent aller IVF-Versuche aufgrund von Symptomen eines von der Hormonstimulation bedingten Hyperovulationssyndroms abgebrochen, das in manchen Fällen sogar zum Tod der Patientin führte. "Welche darüber aufgeklärte Frau zwischen 18 und 30 Jahren geht das Risiko ein, wenn es nicht finanziellen Lockreiz dazu gibt -  noch dazu, wenn es dann nicht um ein eigenes Kind geht?", stellte die Expertin in Frage. Sie verwies zudem darauf, dass 80 Prozent aller Frauen trotz mehrerer IVF-Versuche ohne Kind nach Hause gehen würden.

 

Hinter dem Streitpunkt PID ortete die IMABE-Sprecherin vor allem ökonomische Interessen, zumal bei Anwendung der Methode die Schwangerschaftsrate nicht nachweisbar steigere. Das Gesetz hätte auch die Aufgabe, die betroffenen Frauen vor Selbstausbeutung schützen, zumal deren Selbstbestimmung vom medizinischen Druck des Machbaren eher eingeschränkt statt vergrößert werde.

 

Liberalisierungschlusslicht

Ein Plädoyer für das Gesetz lieferte der Genetiker Markus Hengstschläger, dem zufolge die Diskussion um die Liberalisierung der Fortpflanzungsmedizin ohne anschließende Öffnung in keinem Land Europas länger gedauert habe als in Österreich, das hier deswegen ein "Schlusslicht" sei. Der stellvertretende Vorsitzende der Bioethikkommission reagierte damit auf die heftige Kritik an der bloß zweiwöchigen Begutachtungsfrist für das Gesetz. Der Gesetzesentwurf sei "bei vielen Themen ganz streng", da etwa Leihmutterschaft, Eizellenhandel oder das sogenannte "Social Egg Freezing" verboten bleibe und auch die PID-Beschränkungen - die Methode soll nach drei erfolglosen IVF-Versuchen erlaubt werden - im Vergleich äußerst restriktiv seien.

 

Forschungsmängel

Erneut kritisch äußerte sich dem gegenüber der Moraltheologe Matthias Beck: Das Gesetz schaffe Anreize für die Reagenzglas-Erzeugung vieler Embryonen zugleich, bestimme aber nicht, was mit den überflüssigen befruchteten Eizellen dann geschehe. Es lasse auch offen, ob die Polkörperchendiagnostik - eine Untersuchung innerhalb der ersten 15 Stunden nach Kontakt von Spermium und Eizelle, in der über 100 Krankheiten detektierbar sind - nun erlaubt ist oder nicht.

 

Weiter verwies Beck, selbst Arzt und Theologe und ebenfalls Mitglied der Bioethikkommission, auf Forschungsmängel, wenn etwa die Dokumentation von Schäden bei IVF-Kindern nicht zugelassen werde. Psychologische Langzeitstudien bei der Eizellenspende fehlten. Zudem bezeichnete Beck schließlich jene in der Diskussion zur Samenspende für lesbische Paare angeführte Studien als "unseriös", die stets das Aufwachsen von Kindern in gut funktionierenden homo- mit schlecht funktionierenden heterosexuellen Paaren vergleichen würden.

 

Behindertenvertreter warnen

Dass eine Liberalisierung der Reproduktionsmedizin ähnlich wie bei der Sterbehilfe einen Stein ins Rollen bringe, der kaum wieder gestoppt werden könne, erklärte Marianne Karner vom Behindertenberatungszentrum Bizeps: Speziell bei der PID sei vorhersehbar, dass die derzeit vorgesehene Beschränkungen künftig aufgeweicht würden. Die dabei praktizierte "genetische Rasterfahndung nach scheinbar unwertem Leben" deute auf eine noch wenig aufgearbeitete geschichtliche Vergangenheit und sei ein falsches Signal an die Gesellschaft, was den Umgang mit Behinderung und Krankheit betreffe. Karner plädierte deshalb dafür, einige Hürden grundsätzlich lieber verschlossen zu halten.

 

Der ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg forderte im Rahmen der Fragerunde ein zentrales Register, bei dem Kinder die Möglichkeit der Recherche nach eigenen biologischen Eltern hätten; um ihr Recht, darüber Auskunft zu erhalten, auszuüben, sollten sie nicht in den verschiedenen IVF-Zentren anfragen müssen. Weiters pochte der Politiker auf eine Abschaffung der eugenischen Indikation  der bisher möglichen Spätabtreibung bei Verdacht auf schwere Behinderung; dies erst sei ein konsequentes Vorgehen bei der beschränkten Einführung von PID, sofern diese als Mittel zur Vermeidung von Spätabbrüchen gerechtfertigt werde. Doch scheinbar gibt es keine Bereitschaft, darüber zu sprechen, so Huaningg in Richtung der Gesundheitsministerin.

 

"Vernünftiger Kompromiss"

Justizminister Wolfgang Brandstetter, der die Notwendigkeit der Schaffung von Rechtssicherheit und eines konsensfähigen Gesetzes hervorhob, bezeichnete den Gesetzesentwurf als "wirklich vernünftigen Kompromiss". Er wolle verhindern, dass in Zukunft ein Teil der Gesetzgebung nach dem anderen durch höchstrichterliche Entscheidungen wegbreche, was im Falle der Beibehaltung einer restriktiven Regelung zu erwarten sei. Den Zeitdruck in der Begutachtung begründete er damit, dass so jener Zeitraum minimiert werden solle, in dem ab 1. Jänner 2015 aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs Teile des Gesetzes aufgehoben ist.

 

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gab an, der vorliegende Gesetzesentwurf sei bereits "sehr ausgefeilt" und "fortschrittlich" und komme zudem "langjährigen frauenpolitischen Forderungen" nach. Leihmutterschaft stehe in Österreich nicht zur Debatte, zumal Beispiele aus anderen Ländern die Gefahr einer Kommerzialisierung gezeigt hätten. Letzterer solle im Zuge der geplanten Erlaubnis der Fremdsamen- und Eizellenspende verhindert werden.