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13.01.2015

Schulterschluss von Staat und Religionen gegen Terrorismus

"Bibel, Tora und Koran sind Bücher der Liebe, nicht des Hasses"

Zu einem Schulterschluss von hohen Vertretern der Republik Österreich und der hier anerkannten Religionsgemeinschaften gegen Terrorismus ist es am Dienstag in der Wiener Hofburg gekommen. "Werte und Prinzipien, die über Jahrhunderte hinweg erarbeitet und entwickelt wurden, wie Menschenwürde, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, kann der Fanatismus irregeleiteter Menschen auch mit Gewalt und Terror nicht aus der Welt schaffen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, die Bundespräsident Heinz Fischer in der Präsidentschaftskanzlei vorstellte.

 

Vorausgegangen war ein Treffen Fischers mit Kardinal Christoph Schönborn, dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Fuad Sanac, Oberrabbiner Paul Chaim Eisenberg von der Israelitischen Kulturgemeinde, mit dem evangelisch-lutherischen Bischof Michael Bünker, dem Vorsitzenden des Ökumenischen Rates der Kirchen, Superintendent Lothar Pöll sowie Bischofsvikar Iaonnis Nikolitsis als Vertreter der griechisch-orthodoxen Kirche. Dazu stießen nach dem Ministerrat die inhaltlich befassten Regierungsmitglieder Sebastian Kurz und Josef Ostermayer.

 

Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften

Er habe nach den islamistischen Terrorakten in Frankreich, nach der "imposanten" Kundgebung am Sonntag in Paris und der parallel dazu in Wien veranstalteten Kundgebung Vertreter der drei größten Religionsgemeinschaften in Österreich zum Gedankenaustausch und zur gemeinsamen Positionierung eingeladen, teilte Fischer danach der Presse mit.

 

Ergebnis war neben dem gemeinsamen Bekenntnis zu Menschenrechten und demokratischen Werten die "Abscheu" über die terroristischen Verbrechen und die Solidarität mit den Opfern, die unterschiedlichen Religionen angehören, und deren Angehörigen. Das verlange eine "brüderliche Zusammenarbeit" der abrahamitischen Religionen, denn - wie es in der gemeinsamen Erklärung heißt - "Bibel, Tora und Koran sind Bücher der Liebe, nicht des Hasses". Und trotz der Trennung von Staat und Kirche in Österreich sei die Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften "wertvoll und wichtig", wenn es um die Abwehr von Terror und die Verteidigung von Menschenrechten gehe.

 

Betont wird in der Erklärung zudem, dass sowohl Meinungsfreiheit als auch der "Respekt vor dem, was anderen Menschen heilig ist" bzw. der Schutz vor Verleumdung und Beleidigung "hohe Rechtsgüter" seien, die "gut nebeneinander existieren können".

 

Abschließend heißt es, Sicherheitspolitik greife zu kurz, um dem Terror die Stirn zu bieten; es brauche auch Maßnahmen durch Bildungs- und Integrationspolitik, die bei den Wurzeln der Gewalt ansetzen, wie Bundespräsident Fischer betonte.

 

Schönborn: Gegen Blasphemie Rechtsmittel

Kardinal Schönborn unterstrich in seinem Statement das nach wie vor gute Verhältnis unter den Religionsgemeinschaften in Österreich. Jede Form von Gewalt oder Rache als Antwort auf tatsächliche oder vermeintliche Beleidigungen der Religion seien abzulehnen, der Rechtsstaat stelle dafür geeignete und ausreichende juridische Mittel zur Verfügung. Von "Kathpress" angesprochen auf einen Vorstoß aus der SPÖ für eine Abschaffung des "Blasphemie-Paragrafen", der die Herabwürdigung religiöser Lehren unter Strafe stellt, antwortete Schönborn, er begrüße es, dass in Österreich eine konstruktive öffentliche Auseinandersetzung über Anlassfälle möglich sei.

 

Er selbst habe sich vor Jahren klar gegen ein Karikaturenbuch von Gerhard Haderer ausgesprochen (in dem Jesus als dauerbekiffter Einfaltspinsel dargestellt wird), das von vielen Christen als beleidigend empfunden worden sei; 2012 diskutierte er dann mit Haderer bei einer Gesprächsveranstaltung, wobei die "Standpunkte ehrlich geklärt" worden seien, erzählte Schönborn. Haderer habe damals beteuert, er würde seine Provokation heute "wesentlich anders formulieren".

 

Der Kardinal erinnerte auch an die hetzerischen antisemitischen Karikaturen in der NS-zeit, auf die staatliche Behörden damals mit "hämischem Einverständnis" reagiert hätten. Dieser Blick in die Geschichte sollte auch heute "nachdenklich machen", wenn es um das Ausreizen künstlerischer Freiheit geht, mahnte Schönborn.

 

Bundespräsident Fischer bekannte sich zum Thema "Blasphemie-Paragraf" zu einer "vernünftigen Anwendung der bestehenden Gesetze". Die Rechtssprechung in Österreich wissen auf Anlassfälle adäquat und "flexibel" zu reagieren, im Falle des Haderer-Buches hätte das Gericht befunden, die Grenze zu unstatthafter Religionsverhöhnung sei durch die damaligen Karikaturen "noch nicht überschritten worden". Nachsatz des Präsidenten: Egal, wo genau Gesetze Grenzen ziehen, müsse eines klar sein: Gewalt dürfe bei der Austragung von Konflikten rund um Herabwürdigung religiöser Lehren nie ins Spiel kommen.

 

Sanac: Terror nicht nur Problem des Islam

IGGiÖ-Präsident Sanac dankte wie zuvor Kardinal Schönborn Bundespräsident Fischer für seine Initiative. Er unterstrich, dass Terrorismus kein alleiniges Problem des Islam sei, sondern Opfer unabhängig von religiösen Überzeugungen produzieren. Und Terror produziere immer auch Gegenterror. Von daher sei gemeinsames Vorgehen aller besonnenen Kräfte notwendig, um gegen Gewalt und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzutreten.

 

Außen- und Integrationsminister Kurz betonte, gegen Terror und seine vielfältigen Wurzel müsse ein Bündel an Maßnahmen ergriffen werden: neben sicherheits- und außenpolitischen auch bildungs- und integrationspolitische. Er betrachte die Schule als den richtigen Ort, um in allen Staatsbürgern Wertschätzung für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Werte wachzurufen. Von "Kathpress" angesprochen darauf, dass er in einem "Kronenzeitungs"-Interview am Dienstag das Kultusamt zu einer "operativen Religionsbehörde" mit Kontrollrechten etwa in Moscheen aufwerten möchte, sagte Kurz: Das neue Islamgesetz erfordere etwa im Hinblick auf Auslandsfinanzierungen geeignete Möglichkeiten, dieses Gesetz auch zu vollziehen. Als "Religionspolizei" sehe er die Organe für entsprechende Kontrollmaßnahmen "definitiv nicht".