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23.01.2015

Schipka: Bei Fortpflanzungsmedizingesetz dem Gewissen folgen

 Längere Dialogphase vor Gesetzesbeschluss wäre nötig gewesen.

Dem Gewissen ist immer zu folgen und das setzt eine gute inhaltliche Auseinandersetzung zur Bildung des Gewissens voraus." An diesen ethischen Grundsatz erinnerte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Freitag, 23. Jänner 2015, einen Tag nach der Beschlussfassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Er bedauerte erneut die "hochproblematische Eile", mit der das Gesetz durchgezogen wurde. "Eine längere Dialogphase hätte mit Sicherheit bei mehr Abgeordneten dazu geführt, besser informiert zu sein und dass sie dann ihrem Gewissen folgen", so Schipka. Umso mehr seien jene zu würdigen, die sich "gegen die Parteilinie gestellt hatten, indem sie ihrem Gewissen folgten und gegen das Gesetz stimmten". Ausdrücklich dankte Schipka dafür den Abgeordneten Franz-Joseph Huainigg, Andreas Zakostelsky, Wolfgang Gerstl und Asdin El Habassi (ÖVP) sowie Christoph Vavrik (Neos).

 

"Noch mehr ehrliche Information und Aufklärung"

Der promovierte Theologe und Jurist wies darauf hin, dass bei der Anwendung des Gesetzes das Gewissen aller Betroffenen gefragt sei. Der Umstand, dass nun beispielsweise die Eizellenspende oder die Präimplantationsdiagnostik rechtlich zulässig seien, bedeute noch lange nicht, dass dies auch ethisch gefordert sei. "Jede Frau und jeder Mann stehen auch und gerade bei der Inanspruchnahme der Fortpflanzungsmedizin vor einer Gewissensentscheidung und dafür braucht es gerade jetzt noch mehr ehrliche Information und Aufklärung."

Das von der katholischen Kirche heftig kritisierte Gesetz über die Neuregelung der Fortpflanzungsmedizin wurde am 21. Jänner mit deutlicher Mehrheit (113 zu 48 Stimmen) im Parlament beschlossen, war jedoch in den meisten Parteien intern umstritten. Wie die von der FPÖ beantragte namentliche Abstimmung zeigte, schwenkten neben vier Mandataren aus der ÖVP zudem einer von den Neos aus der das Gesetz befürwortenden Parteilinie aus.

Auch die wegen Krankheit abwesende Grünen-Behindertensprecherin Helene Jarmer hätte die Novelle abgelehnt, wie ihre Parteikollegin Daniela Musiol in der Debatte erklärte. Nicht zu erheben sind darüber hinaus die Gründe für das Fehlen von Mandataren bei der Abstimmung. Dieser blieben insgesamt 22 der 183 Abgeordnete fern, die meisten davon bei FPÖ (8) und Grüne (7), fünf bei der SPÖ, jeweils zwei bei ÖVP und TS, während die Neos vollzählig erschienen. Das klare und schon im Vorfeld feststehende Ergebnis hätte sich durch die Anwesenheit der Fehlenden freilich nicht verändert.