"Gleichbehandlungsgesetze gehen schon jetzt zu weit", warnte die Juristin Gudrun Kugler am Wochenende in einem Gastkommentar in der "Presse" am Samstag, 28. Februar 2015, vor einem drohenden Eingriff in die Freiheit von Menschen. Unter dem Vorwand, ein Problem zu lösen, werde "exzessive Gleichbehandlungspolitik selbst zum problematischen System von Privilegierung und Einschränkung", kritisierte sie.
"Es geht um neue Verbote: Unternehmen, aber etwa auch private Vermieter sollen bei der Auswahl ihrer Kunden nicht unterscheiden dürfen, zumindest nicht aufgrund von Alter, sexueller Orientierung oder Religion", schilderte Kugler ihre Sichtweise auf das sogenannte "levelling up". Es gebe jedoch kein Recht auf Gleichbehandlung zwischen Privatpersonen, unterstrich die Juristin. "Stattdessen stehen echte Menschenrechte auf dem Spiel: die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit als Ausfluss des Eigentumsrechtes, ebenso die Religions- und Gewissensfreiheit."
Schon die geltenden Gleichbehandlungsgesetze führten zu weit, etwa wenn eine Skiregion ihre "Ladies Week" absagen müsse oder männliche Kindergärtner nicht bevorzugt aufgenommen werden dürfen, beschrieb Kugler. Eine "Gleichheitsreligion" würde zudem engagierte Christen in einen Gewissenskonflikt zwischen Beruf und Religion stürzen. "Bäcker, Floristen, Fotografen, Grafiker und Druckereien müssten entgegen ihrer Überzeugung etwa an Verpartnerungsfeiern mitwirken. Privatpensionen und Gästehäuser von Klöstern und Kirchen müssten schließen, wenn sie Doppelzimmer verheirateten Paaren vorbehalten möchten - so passiert in England." Kugler dazu: "Ja, jeder nach seiner Façon. Aber das sollte auch Christen zugestanden werden."
Die Juristin erinnerte, dass sich für die Regelung zum "levelling up" auf EU-Ebene seit Jahren keinen Konsens finde. Unternehmervertreter fürchteten Eingriffe in ihre Vertragsfreiheit und dadurch vermehrte Rechtsunsicherheit. Auch die "faktische Benachteiligung von Nichtmerkmalsträgern" und schlichtweg das fehlende Diskriminierungsproblem würden als Gründe dagegen genannt.
"Gleichbehandlungsgesetze privilegieren bestimmte Gruppen und sind weder erforderlich noch verhältnismäßig", hielt Kugler fest. Die Privilegierung einer Gruppe könne im Extremfall notwendig sein, Einzelfälle rechtfertigten diese aber nicht. "Fragwürdig" sei zudem die Auswahl der privilegierten Gruppen, mache die Juristin aufmerksam: "Einen 'Schutz' von Dicken, Arbeitslosen oder weniger Gutaussehenden schlägt die SPÖ nicht vor."
Laut Medienberichten will das Sozialministerium noch im März die Gleichbehandlungsnovelle in den Ministerrat einbringen. "Ich weiß, dass akribisch daran gearbeitet wird, das 'levelling up' beim dritten Anlauf zu schaffen", sagte auch SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zuletzt auf Anfrage der "Austria Presse Agentur (APA)".
ÖVP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm sagte zur APA, man wolle über die Gleichbehandlungsnovelle reden und "den ein oder anderen Punkt" verbessern. "Man muss sich im Detail anschauen, wo man ansetzen kann. Ich hätte das auch gerne einmal vom Tisch", wurde Schittenhelm zitiert. Grundsätzlich sei sie aber noch immer gegen das "levelling up", betonte die Politikerin. Lokal-Eigentümer beispielsweise müssten das Recht haben, etwa darüber zu entscheiden, an wen man sie ihre Räumlichkeiten vermieten.
Zuletzt hatte der Nationalrat im Frühjahr 2013 das Gleichbehandlungsgesetz novelliert. Nach dem ursprünglich präsentierten Gesetzesentwurf hätte damals der Diskriminierungsschutz beim Verkehr von Gütern und Dienstleistungen auch auf die Bereich Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung ausgeweitet werden sollen. Diese Ausweitung, gegen die die römisch-katholische Kirche im Rahmen der Gesetzesbegutachtung votierte, war in der schließlich beschlossenen Novelle nicht mehr enthalten.
Die Österreichische Bischofskonferenz hatte zuvor in einer Stellungnahme deutlich ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht, weil sie einen schwerwiegenden "Eingriff in die Freiheit der Bürger" ortete. "Die Einführung eines horizontalen, tiefgreifend in den Rechtsverkehr zwischen Privaten eingreifenden Diskriminierungsverbotes" würde aus Sicht der Kirche einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit und in die allgemeine Handlungsfreiheit der Bürger bedeuten, hieß es.
Die Bischofskonferenz gab weiters zu bedenken, dass es sich bei Diskriminierung aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung um sehr verschiedene Problemkreise handle. Dafür bräuchte es unterschiedliche gesetzliche Lösungen und nicht wie im damals vorliegenden Entwurf einen einzigen Lösungsansatz. "Keinesfalls darf es eine Gleichbehandlung unterschiedlicher und abstrakter Tatbestände geben, da dies wiederum zu Diskriminierung führt", wurde betont.
Diskriminierungen seien abzulehnen, hielt der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka im Zuge der damaligen Debatten fest. Er gab aber zu bedenken, "ob der Staat moralisch richtige Vorstellungen mit dem Gesetz durchsetzen soll, oder ob nicht die Überzeugungskraft der Argumente der bessere Weg wäre".