Sterben in Würde bleibt ein Auftrag für Politik und Gesellschaft und kann sicher nicht durch die Aufweichung der geltenden Rechtslage hin zu erlaubten assistiertem Suizid oder Tötung auf Verlangen gewährleistet werden.
Das war der Tenor eines Caritas-Symposions am Dienstag, 17. März 2015 in Wien. Caritas-Präsident Michael Landau bekräftige seine Forderung an die Politik, bessere Rahmenbedingungen für die Palliativ- und Hospizversorgung zur Verfügung zu stellen. Das betreffe vor allem die Finanzierung. Diese sei "stark segmentiert, ganz unterschiedlich und in keinster Weise abgesichert". Der Spendenanteil sei dabei vielfach extrem hoch, kritisierte Landau. Keiner käme auf die Idee, für die medizinische Behandlung eines Beinbruchs Spenden zu sammeln. Jeder, der ein intensivmedizisches Bett benötigt, erhalte dieses auch. Bei den Hospiz- und Palliativangeboten sei das aber bei weitem nicht so. "Wir haben in Österreich insgesamt ein gutes System an medizinischer und pflegerischer Versorgung, nur am Ende fehlt es" sagte Landau. "Das ist wie bei einem Flug, wo beim letzten, schwersten Wegstück, der Landung, der Pilot aussteigt und sagt: Jetzt müssen sie alleine weitermachen. Das muss sich ändern."
Es brauche einen leichten und leistbaren Zugang zu Hospiz- und Palliativbetreuung in allen Formen, und zwar flächendeckend in ganz Österreich. Landau: "Jeder Bürger soll einen sicheren, einklagbaren Rechtsanspruch auf Betreuung durch Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen haben, seien diese Angebote mobil, ambulant, stationär oder teilstationär." Bund, Länder und Krankenversicherungen müssten ein Sterben in Würde durch gemeinsame Finanzierung sicherstellen. Denn das Ziel sei nach wie vor: "Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen."
Betreuung und Pflege seien in der Gesellschaft tendenziell oft noch negativ oder zumindest schwierig besetzte Begriffe, führte der Caritas-Präsident weiter aus. Auch im öffentlichen Diskurs dominierten triste Aspekte ganz erheblich. Von Gebrechlichkeit, Last, Abschiednehmen, Einsamkeit und Sinnlosigkeit des Daseins sei die Rede. Und es gebe eine gewaltige Diskrepanz zwischen den Bildern von fitten und unternehmungslustigen Frauen und Männern im fortgeschrittenen Alter, die ihr Leben genießen, und jenen alten Menschen, die sich schwer tun, ihren Alltag noch alleine zu bewältigen.
Betreuung und Pflege brächten Einschränkungen und Umstellungen im Leben mit sich. Es mache keinen Sinn, all das schönreden zu wollen, so Landau. Er sprach von einem Stück Kreuzerfahrung als Erinnerung für die Einsicht: "Es gibt kein leidfreies Diesseitsparadies." Aber zur gleichen Zeit halte das Leben auch dann noch wunderbare und reichhaltige Erfahrungen bereit. Diese verborgenen Seiten des Altwerdens müssten stärker entwickelt und publik gemacht werden.
Der Wiener Pastoraltheologe Paul Zulehner plädierte in seinem Vortrag für "die wahre Freiheit des Sterbens". Umfragen zeigten deutlich, dass Menschen vor allem aus Angst vor unerträglichen Schmerzen und aus Angst, Angehörigen zur Last zu fallen, Befürworter der Euthanasie seien. Er rate deshalb auch der Kirche, sich weniger gegen Euthanasie als vielmehr dafür einzusetzen, dass es zu einem massiven Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung auf allen Bereichen kommt, so Zulehner. Es brauche etwa auch Karenzangebote für pflegende Angehörige und viele verschiedene zusätzliche Unterstützungsangebote. Die eigenen Eltern zu pflegen und auf ihrem letzten Lebensweg zu begleiten sei sich der "Königsweg der Menschlichkeit" und mache ein Leben sinnvoller als beruflicher Erfolg, wie es Zulehner ausdrückte.
Der Pastoraltheologe wies allerdings auch darauf hin, "dass für ein Drittel der Bevölkerung mit dem Tod alles aus ist". Das führe zum Bemühen, die optimale Qualität aus dem Leben herauszuholen, das Sterben zu verdrängen und den Zeitpunkt des Todes, wenn die Qualität des Lebens nicht mehr gegeben erscheint, selbst bestimmen zu wollen. Diese Sicht müsse ernstgenommen werden, so Zulehner.
Wenn solche Menschen für die persönliche Freiheit plädierten, ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende machen zu können, könne das freilich zu einem gesellschaftlichen Druck führen, dass auch andere ihr Leben beenden sollten, die das nicht wollen. "Die Freiheit des einen darf nicht zur Unfreiheit des anderen werden", so der Theologe. Diesem Aspekt müsse in der öffentlichen Debatte noch viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Die Juristin und Medizinethikerin Maria Kletecka-Pulker wies in ihrem Vortrag darauf hin, dass der Patientenwille von Ärzten und Pflegepersonal auf jeden Fall zu respektieren sei. Wenn Patienten etwa künstliche Ernährung oder Beatmung ablehnen, müsse dieser Wille befolgt werden.
Eine Patientenverfügung, für jene Fälle, da Menschen ihren Willen nicht selbst kundtun können, hielt Kletecka-Pulker für bedingt sinnvoll. Gut sei dies beispielsweise bei Personen, die bestimmte Behandlungen aus religiösen Gründen grundsätzlich ablehnten, wie bei den Zeugen Jehovas. Auch für bereits erkrankte Patienten, die über den erwarteten Verlauf ihrer Krankheit und mögliche Behandlungen gut Bescheid wissen, sei die Patientenverfügung eine sinnvolle Möglichkeit, den eigenen Willen kundzutun. Sonst sei es aber oft nur sehr schwer möglich, im gesunden Zustand vorauszusagen, welche medizinischen Maßnahmen man ablehnt, da man ja auch nicht wissen könne, um welche Erkrankungen oder Unfälle es sich handeln könne.
Die Juristin wies auch auf die nur wenig bekannte Möglichkeit der Vorsorgevollmacht hin, mit der man eine andere Person des Vertrauens bestimmen könne, Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage sei.
Das "Querdenksymposion" der Caritas war das erste seiner Art und soll im kommenden Jahr fortgesetzt werden, um bisher zu wenig beleuchtete Aspekte im Themenkreis Medizin, Pflege und Ethik zu beleuchten